Mitarbeiter-PC-Programm: Steuern sparen mit der Initiative D21

Steuern sparen mit MPP? Das geht ganz einfach! Neben der Nutzung als modernes Incentive für Ihre Mitarbeiter, bringt das Mitarbeiter-PC-Programm auch steuerliche Besonderheiten mit sich, von denen Sie und Ihre Beschäftigten profitieren können. Durch die Zahlung der Leasingraten mittels Gehaltsumwandlung, reduziert sich das Bruttogehalt und infolgedessen die Steuern. Auch ein geldwerter Vorteil muss nicht versteuert werden.

Grafik zeigt den Bundesadler neben Deutschlandfahne

Von der Bundesregierung gefördert

Ursprünglich als Beitrag zur Informationsgesellschaft gestartet, wird das Mitarbeiter-PC-Programm seit 2006 von der Bundesregierung gefördert. Dem schwedischen Vorbild folgend, sollte im Rahmen der Initiative D21, anfangs die Verfügbarkeit sowie der Zugang zu Computern und Hardware beschleunigt werden. Mitarbeiter haben, im Rahmen von MPP, die Möglichkeit, durch Leasing, aktuelle Technik über den Arbeitgeber vollständig privat zu nutzen. Der normalerweise fällige geldwerte Vorteil muss jedoch nicht versteuert werden (§ 3 Nr. 45 EStG). 

Der steuerfreie Zugang zu moderner Hardware soll einen Anreiz für Arbeitnehmer/Innen schaffen, sich stärker mit dem Thema Internet, Computer und deren Auswirkungen zu befassen. Da ein Großteil der heutigen Berufe Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie verlangt, kann auf diese Art und Weise die Chance erhöht werden die Qualifikation von Arbeitnehmern in solchen Themen zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. 

 


Grafik zeigt Person an Schreibtisch mit Mappe in der Hand

Vorteilhaft für Unternehmen

Neben motivierten Mitarbeitern, die sich durch die private Nutzung der geleasten Hardware technisch weiterbilden, ergeben sich für Unternehmen steuerliche Besonderheiten mit MPP. Die Finanzierung mittels Leasing gilt als bilanzneutral. Technische Geräte, die im Rahmen des Mitarbeiter-PC-Programms geleast werden, tauchen nicht im Anlagevermögen des Unternehmens auf und müssen demnach auch nicht abgeschrieben werden.

Zudem bestehen weitere steuerliche Besonderheiten, z. B. dass die zu zahlenden Raten für das Leasing steuerlich abgesetzt werden können. Mit der Finanzierung über die Gehaltsumwandlung profitieren Unternehmen zudem von einem geringen Aufwand, da die zu zahlenden Raten direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen werden. Als Arbeitgeber spart man auf diese Weise anteilig Lohnnebenkosten.

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Passende Fragen aus unserem FAQ

Was steckt dahinter?

Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziges, branchen- und parteiübergreifendes Netzwerk zur Förderung der digitalen Gesellschaft in Deutschland. Seit über 20 Jahren aktiv, hilft sie dabei die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und für die Gesellschaft in Deutschland zugänglich zu machen.

Mit dem Mitarbeiter-PC-Programm sollte die Verfügbarkeit von Computern und mobilen Endgeräten für Arbeitnehmer verbessert werden, indem sie Hardware über den Arbeitgeber leasen und diese privat nutzen können. 


Grafik zeigt Hand mit Stift an Tisch

Das Finanzamt informiert

Insbesondere wenn es um steuerliche Besonderheiten geht, empfiehlt es sich immer, das zuständige Finanzamt oder den Steuerberater zu kontaktieren. Bei speziellen Fragen zum Lohnsteuerabzug oder der Lohnsteuerabführung für das Unternehmen und die Mitarbeiter kann eine Anrufungsauskunft beim örtlichen Finanzamt getätigt werden. Hierbei fallen keinerlei Kosten an und sie werden von einem eventuellen Haftungsrisiko entbunden. 

Sind die steuerlichen Fragestellungen geklärt, steht der Einführung des Mitarbeiter-PC-Programms im Unternehmen nichts mehr im Wege. Mit MEINMPP profitieren alle Beteiligten von einem unkomplizierten Einrichtungsaufwand, sodass Ihre Beschäftigten schnell die neueste Hardware bestellen können. 

Modernes Incentive mit Steuerersparnis

Steuerfreie Sachbezüge in Form von Benefits werden von Unternehmen gern eingesetzt um den Mitarbeitern eine Zusatzleistung zum Gehalt zu bieten. Insbesondere wenn der Arbeitgeber keinen großen finanziellen Spielraum hat, ist es ein geeignetes Mittel die Mitarbeiter zu motivieren. Häufig werden an dieser Stelle Waren- und/oder Tankgutscheine an die Mitarbeiter verteilt - wenn diese den Wert von 44 € im Monat nicht übersteigen, sind diese steuerfrei. 

Mit MEINMPP bekommen Sie ein Incentive mit Steuerspar-Potenzial. Es funktioniert in ähnlicher Weise wie die Incentivierung mit Gutscheinen, nur einfacher und besser! Durch die Finanzierung der Leasingraten mittels Entgeltumwandlung sparen  sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und profitieren zusätzlich von einer unkomplizierten Einrichtung und Abwicklung. 

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