Kann das Mitarbeiter-PC-Programm auch weiter genutzt werden, wenn man in Elternzeit geht?
Sobald die Lohnfortzahlung nicht mehr durch den Arbeitgeber erfolgt, kann auch keine Gehaltsumwandlung vorgenommen werden. Der Leasingvertrag kann allerdings während der Vertragslaufzeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers, vorzeitig abgelöst oder pausiert werden. Wir empfehlen eine klare Regelung im Nutzungsüberlassungsvertrag.