Welche Kosten fallen im Rahmen des Mitarbeiter PC Programms für das Unternehmen an?

Der Arbeitgeber trägt keinerlei zusätzliche Kosten für das MPP-Angebot. Die jeweilige Leasingrate für die Hardware wird, im Rahmen der Gehaltsumwandlung, vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, ohne dass ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Um das Mitarbeiter PC Programm im Unternehmen anzubieten, fällt lediglich ein einmaliger Einrichtungsaufwand in der Lohnabrechnung an. Zudem spart der Arbeitgeber anteilig die Sozialversicherungsbeiträge.

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