Warum muss bei MEINMPP der geldwerte Vorteil nicht versteuert werden?

Dank des Steuergesetzes in Deutschland muss bei der Nutzung des Mitarbeiter-PC-Programms, ein geldwerter Vorteil nicht versteuert werden. Nach § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung betrieblicher Hardware steuerfrei.

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