Kann das geleaste Gerät umgetauscht oder zurückgegeben werden, wenn es z. B. nicht gefällt?
Die Hardware kann während der MPP Vertragslaufzeit nur aus wichtigen Gründen umgetauscht oder zurückgegeben werden, bspw. wenn das Arbeitsverhältnis währenddessen endet. Ein Umtausch wegen Nichtgefallens ist nicht möglich.