Was passiert mit MEINMPP im Falle einer Kündigung eines Mitarbeiters?
Mitarbeiter profitieren - Unternehmen verlieren? Nicht mit MEINMPP!
Kreative Incentives, die die Mitarbeiter nachhaltig motivieren und zum Lifestyle der Arbeitnehmer passen verursachen nicht selten einen enormen Aufwand beim Arbeitgeber. Das Mitarbeiter-PC-Programm MEINMPP ist anders. Hier profitieren nicht nur die Mitarbeiter - auch das Unternehmen gewinnt.
Passende Fragen aus unserem FAQ
Kündigung - was nun?
Was passiert, wenn Mitarbeiter an MEINMPP teilnehmen und während dieser Zeit das Unternehmen verlassen? - Sei es auf eigenen Wunsch oder aus betrieblichen Gründen. Da MEINMPP sich generell durch einen unkomplizierten Ablauf auszeichnet, gibt es auch im Falle einer Kündigung einen einfachen Lösungsweg. Im Falle eines schweren Schicksalsschlages (z. B. Tod oder Berufsunfähigkeit) wird der Vertrag selbstverständlich aufgelöst. Möchte der Mitarbeiter kündigen, ist es möglich das Gerät zum Zeitwert zu übernehmen oder den Vertrag ins private Leasing zu überführen. Sofern der zukünftige Arbeitgeber ebenfalls MEINMPP anbietet, kann das Vertragsverhältnis natürlich ebenfalls mitgenommen werden.
Für das Unternehmen gibt es weiterhin die Möglichkeit die Hardware an einen anderen Mitarbeiter zu geben oder anderweitig zu verwenden.

Kleiner Aufwand für das Unternehmen
Ein Mitarbeiter-Incentive soll für beide Seiten Sinn machen - motivierte Arbeitnehmer und ein unkomplizierter Ablauf für das Unternehmen sind das A und O. Daher erfolgt die Finanzierung des Mitarbeiter-PC-Programms über die Gehaltsumwandlung. Die monatlichen Leasingraten werden direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, sodass sich das zu versteuernde Gehalt reduziert. Dies erfordert nur einen geringen Einrichtungsaufwand in der Personalabteilung und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Unternehmen - schon kann es losgehen. Nach Abschluss des Leasingvertrags kann ein komfortabler Export der Umwandlungsraten über den Shop zur Weitergabe/Übernahme durch die Buchhaltung bereitgestellt werden.
Initiative D21 - Gefördert von der Bundesregierung
Die unkomplizierte Einführung und die zahlreichen Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nicht die einzigen Vorteile von MEINMPP. Das Mitarbeiter-PC-Programm wird auch seit 2006 von der Bundesregierung im Rahmen der Initiative D21 gefördert. Mitarbeiter können die geleaste Hardware über ihren Arbeitgeber leasen und diese dann uneingeschränkt privat nutzen. Ein geldwerter Vorteil muss dabei nicht versteuert werden (§ 3 Nr. 45 EStG). Außerdem spart der Arbeitgeber durch die Finanzierung mittels Gehaltsumwandlung anteilig Steuern und Sozialabgaben.