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Wie wird die Pauschalversteuerung am Ende der Vertragslaufzeit geregelt?

Die Pauschalversteuerung von 30 % in Höhe des Restwertes der Hardware wird von MEINMPP übernommen. Hierdurch entsteht weder für Sie als Mitarbeiter noch als Unternehmer ein Aufwand.

Grafik zeigt Geldscheine unter Lupe

Kein geldwerter Vorteil, aber Pauschalversteuerung?

Die Pauschalversteuerung wird nur dann fällig, wenn die Hardware am Ende der Vertragslaufzeit vom Mitarbeiter übernommen wird. Bei MEINMPP handelt es sich um ein Incentive und ist steuerlich gesehen, eine betrieblich veranlasste Sachzuwendung (§ 37b EStG).

Das Mitarbeiter-PC-Programm an sich, kann ohne eine Versteuerung des geldwerten Vorteils genutzt werden, denn nach § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung betrieblicher Hardware steuerfrei. 

 

Grafik zeigt Taschenrechner und Blätter

Abrechnung nach 24 Monaten

Möchte der Mitarbeiter das geleaste Gerät nach Ablauf der 24 Monate übernehmen, wird der Restwert als Basis für die Pauschalversteuerung herangezogen. Das stützt sich in den meisten Fällen auf § 37 b des Einkommensteuergesetzes.

Dadurch kommen aber weder auf das Unternehmen noch auf den Mitarbeiter zusätzliche Kosten zu. Wir von MEINMPP kümmern uns drum und übernehmen die 30%! Je nach vorhandenem Restwert können es mehrere hundert Euro sein!

 

*Hinweis: Die business unicorns GmbH führt zu keinem Zeitpunkt eine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Ziehen Sie immer einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu. 

 

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