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Recht auf Homeoffice - Sind Unternehmen bereit?

Von zu Hause arbeiten und zeitlich flexibel sein - das wünschen sich viele Beschäftigte. Kommt jetzt der Rechtsanspruch auf Homeoffice für alle? Was das für Unternehmen bedeutet und ob sich alle Arbeitnehmer darüber freuen können.

 

Grafik zeigt Holzhammer

“Das Mobile-Arbeit-Gesetz”

Mit dem Gesetzesentwurf “Das Mobile-Arbeit-Gesetz” möchte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Rechtsanspruch auf Homeoffice durchsetzen. Vollzeitbeschäftigte sollen einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice/mobiles Arbeiten im Jahr bekommen und Arbeitnehmervertreter erhalten ein Mitbestimmungsrecht. Unternehmen müssen im Gegenzug zwingende betriebliche Gründe darlegen, warum sich die Tätigkeit nicht dafür eignet um den Anspruch ablehnen zu können. Zur Erfassung der Arbeitszeit sollen Arbeitgeber und -nehmer eine feste Einigung finden, wann die Mitarbeiter zu Hause erreichbar sein müssen. Weiterhin soll eine digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend sein. Leider wird der Gesetzesentwurf aktuell vom Bundeskanzleramt blockiert, sodass nun weitere Gespräche stattfinden müssen, um hier Fortschritte zu erzielen

Sind Unternehmen bereit?

Was für viele Unternehmen vor Corona unmöglich schien, funktionierte während des Lockdowns plötzlich ohne viel Aufwand. Viele Firmen ließen ihre Mitarbeiter von daheim arbeiten, sodass Arbeitnehmer auf den Geschmack gekommen sind. Das “Mobile-Arbeit-Gesetz” soll diesen Trend nun aufgreifen. Dennoch stellt sich die Frage, ob Unternehmen dafür gewappnet sind. Auch wenn der Gesetzesentwurf zunächst nur 24 Tage Homeoffice im Jahr vorsieht, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein entsprechendes Vertrauen entgegenbringen. Die Kontrolle, wie z. B. vor Ort im Büro, ob die Arbeitnehmer auch tatsächlich ihrer Tätigkeit nachgehen, ist im Homeoffice natürlich nicht möglich. Zudem müssen auch die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Hard- und Software sowie die vorwiegend digitale Zusammenarbeit gegeben sein

Grafik zeigt Open Schild

Nicht für jeden ist Homeoffice möglich

So einfach es auch klingt, Homeoffice ist nicht in jedem Beruf oder für jeden Mitarbeiter möglich. Klassische Handwerksberufe oder der Verkauf im Einzelhandel erfordern die Tätigkeit im Betrieb vor Ort. Somit stellt sich die Frage, inwiefern Arbeitnehmer solcher Berufe von einem Recht auf Homeoffice profitieren können. Unternehmen können an dieser Stelle ggf. mit alternativen Incentives punkten - bspw. mit mehr Flexibilität innerhalb der Arbeitszeiten oder Angeboten wie Dienstradleasing oder MPP.

Flexibilität ist Arbeitnehmern wichtiger als ein hohes Gehalt

Wo vor mehreren Jahren noch ein hohes Gehalt an erster Stelle stand, sind es heute andere Faktoren, die einen Mitarbeiter in seinem Job zufriedenstellen. Eine ausgewogene Work-Life-Balance steht für einen Großteil der Arbeitnehmer sehr weit oben. So kann z. B. das Angebot flexibler Arbeitszeiten ein sinnvoller Baustein in der Motivation von Mitarbeitern sein. Weitere Incentives, die zu den Bedürfnissen der Arbeitnehmer passen, können auch Zuschüsse zum Mittagessen, die private Nutzung eines Dienstfahrrads oder privat nutzbare Hardware sein. Letzteres ermöglicht z. B. das Mitarbeiter-PC-Programm MEINMPP. Die Beschäftigten des Unternehmens erhalten Zugriff auf eine große Auswahl moderner Hardware, die sie privat nutzen können und über die Gehaltsumwandlung bezahlen.

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